§ 1 Anwendungsbereich, Geltung
(1) Alle Lieferungen, Leistungen und Angebote von IMMO ANFRAGE erfolgen
ausschließlich aufgrund dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Diese sind Bestandteil
aller Verträge, die IMMO ANFRAGE mit ihren Vertragspartnern (nachfolgend auch „Kunde“
genannt) über die von ihr angebotenen Lieferungen oder Leistungen schließt. Sie gelten
auch für alle zukünftigen Lieferungen, Leistungen oder Angebote an den Auftraggeber,
selbst wenn sie nicht nochmals gesondert vereinbart werden.
(2) Geschäftsbedingungen des Kunden oder Dritter finden keine Anwendung,
auch wenn IMMO ANFRAGE ihrer Geltung im Einzelfall nicht gesondert
widerspricht. Selbst wenn IMMO ANFRAGE auf ein Schreiben oder eine E-Mail
Bezug nimmt, das Geschäftsbedingungen des Kunden oder eines Dritten enthält
oder auf solche verweist, liegt darin kein Einverständnis mit der Geltung jener
Geschäftsbedingungen.
§ 2 Leistungen von “immo Anfrage” / Mitwirkung des Kunden
(1) IMMO ANFRAGE erbringt die Agentur- und Beratungsdienstleistungen
gegenüber Unternehmern und Kaufleuten im Bereich des Onlinemarketings,
insbesondere auch den Bereichen des Online Reputation Managements (ORM)
und der Anfragen- und Leadgenerierung, soweit nicht ausdrücklich schriftlich
abweichend vereinbart, schuldet IMMO ANFRAGE dem Kunden nicht die
Erbringung eines Werks / konkreten Erfolgs oder Umsatzes.
(2) IMMO ANFRAGE schuldet weder eine bestimmte Anzahl an Leads noch eine
bestimmte Qualität. Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass etwaige Anfrager
im Einzelfall auch falsche Angaben machen können.
(3) Der Kunde hat die ihm obliegenden Mitwirkungshandlungen stets vollständig
und fristgemäß auf erstes Anfordern von IMMO ANFRAGE zu erbringen.
Unterlässt der Kunde eine Mitwirkungshandlung und verhindert damit die
Leistungserbringung durch IMMO ANFRAGE, bleibt der Vergütungsanspruch von
IMMO ANFRAGE unberührt.
(4) In Bezug auf die von IMMO ANFRAGE zu erbringenden Dienstleistungen
gegenüber dem Kunden steht IMMO ANFRAGE hinsichtlich der Ausführung ein
Leistungsbestimmungsrecht nach § 315 BGB zu.
(5) IMMO ANFRAGE ist berechtigt, dem Kunden geschuldete Leistungen auch
von Erfüllungsgehilfen / Subunternehmern und Dritten erbringen zu lassen.
(6) IMMO ANFRAGE ist nicht für den dauerhaften Bestand einer
Onlinemarketing-Kampagne auf Drittplattformen wie Google My Business
verantwortlich.
(7) IMMO ANFRAGE ist nicht für die Rechtskonformität etwaiger Maßnahmen im
Bereich ORM / Onlinemarketing für den Kunden verantwortlich. Im Zweifel hat der Kunde vor Beginn einer Maßnahme einen Rechtsbeistand auf eigene Kosten zu konsultieren.
(8) Sofern Web- und Landeseiten für den Kunden erstellt werden, gelten diese für
die Dauer der Vertragslaufzeit als an den Kunden vermietet. Darüber hinaus
besteht kein Nutzungsrecht des Kunden.
(9) Kosten für Werbekampagnen und Drittanbieterplattformen sind in der mit
IMMO ANFRAGE vereinbarten Pauschalvergütung nicht enthalten. Der Kunde hat
diese separat selbst zu tragen und gegebenenfalls direkt mit der
Drittanbieterplattform abzurechnen.
§ 3 Zustandekommen von Verträgen
Der Vertragsschluss zwischen IMMO ANFRAGE und dem Kunden kann fernmündlich, schriftlich oder in Textform erfolgen.
§ 4 Zahlungen, Preise, Bedingungen
(1) Die Preise, die von IMMO ANFRAGE angegeben und mitgeteilt werden, sind
verbindlich. Die mitgeteilten Preise verstehen sich jeweils netto zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer.
(2) Die vom Kunden geschuldete Vergütung ist vorbehaltlich anderslautender
Individualabrede sofort, in voller Höhe und im Voraus fällig. Eine von IMMO
ANFRAGE erteilte (SEPA-) Einzugsermächtigung gilt bis auf Widerruf auch für die
weitere Geschäftsverbindung.
(3) Sofern der SEPA-Lastschrifteinzug vereinbart wird, hat der Kunde IMMO
ANFRAGE nach Vertragsschluss ein schriftliches SEPA-Lastschriftmandat zu
erteilen. IMMO ANFRAGE stellt ein solches auf Anfrage zur Verfügung.
(4) IMMO ANFRAGE stellt dem Kunden eine ordnungsgemäße und die
Umsatzsteuer ausweisende Rechnung aus (ggf. durch Erfüllungsgehilfen).
(5) Für den Fall, dass vereinbarte Lastschriften nicht vom Konto des Kunden
eingezogen werden können und eine Rückbuchung erfolgt, ist der Kunde
verpflichtet, den geschuldeten Betrag binnen drei Werktagen nach Rückbuchung
an IMMO ANFRAGE zu überweisen und die durch die Rückbuchung veranlassten
Kosten zu übernehmen.
(6) Die Aufrechnung mit Gegenforderungen ist wechselseitig nur zulässig, wenn
der jeweils andere Vertragspartner die Aufrechnung anerkannt hat oder diese
rechtskräftig festgestellt ist. Dasselbe gilt für die Ausübung eines
Zurückbehaltungsrechts durch eine Vertragspartei.
§ 5 Kündigung, Laufzeit
(1) Der Vertrag hat die individuell zwischen den Parteien vereinbarte
Mindestlaufzeit. Die vorzeitige Kündigung ist ausgeschlossen. Sofern der Vertrag
nicht spätestens vier Wochen vor Ablauf der Laufzeit gegenüber der jeweils
anderen Partei aufgekündigt werden, verlängert er sich zu gleicher Laufzeit und
gleichen Bedingungen.
(2) Etwaige freie Kündigungsrechte des Kunden sind ausgeschlossen.
(3) Kündigungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
(4) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund / Rücktritt
aus wichtigem Grund bleibt stets unberührt. Das Vorliegen eines wichtigen
Grundes ist stets nachzuweisen.
§ 6 Verzug / außerordentliche Kündigung
(1) Fristen für die Leistungserbringung durch IMMO ANFRAGE beginnen nicht,
bevor der Rechnungsbetrag bei IMMO ANFRAGE eingegangen ist und
vereinbarungsgemäß die für die Dienstleistungen notwendigen Daten bei IMMO
ANFRAGE vollständig vorliegen beziehungsweise die notwendigen
Mitwirkungshandlungen komplett erbracht sind.
(2) Ist der Kunde mit fälligen Zahlungen im Verzug, behält IMMO ANFRAGE sich
vor, weitere Leistungen bis zum Ausgleich des offenen Betrages nicht
auszuführen.
(3) Ist der Kunde im Fall der Ratenzahlung mit mindestens zwei fälligen
Zahlungen gegenüber IMMO ANFRAGE in Verzug, ist IMMO ANFRAGE berechtigt,
den Vertrag außerordentlich zu kündigen und die Leistungen einzustellen. IMMO
ANFRAGE wird gegebenenfalls gesamte Vergütung, die bis zum nächsten
ordentlichen Beendigungstermin fällig wird, als Schadensersatz geltend zu
machen.
§ 7 Erfüllung
(1) IMMO ANFRAGE wird die vereinbarten Dienstleistungen gemäß Angebot mit
der erforderlichen Sorgfalt durchführen. IMMO ANFRAGE ist berechtigt, sich dazu
uneingeschränkt der Hilfe Dritter zu bedienen.
(2) Ist IMMO ANFRAGE gehindert, die vereinbarten Dienstleistungen zu erbringen
und stammen die Hinderungsausgründe aus der Sphäre des Kunden, bleibt der
Vergütungsanspruch von IMMO ANFRAGE unberührt.
§ 8 Verhalten und Rücksichtnahme
(1) Der Kunde hat die üblichen Verhaltensweisen eines redlichen Kaufmanns uns
gegenüber zu gewährleisten. Wir behalten uns vor, jede rechtswidrige und/oder
unsachgemäße beziehungsweise sachgrundlose Äußerung über unser
Unternehmen und unsere Dienstleistungen, sei es durch Kunden, Mitbewerber
oder anderweitige Dritte, insbesondere unwahre Tatsachenbehauptungen und
Schmähkritiken, zivilrechtlich zu verfolgen und darüber hinaus ohne
Vorankündigung zur Strafanzeige zu bringen.
(2) Der Kunde ist bei Teilnahme an unseren Programmen und Veranstaltungen
verpflichtet, den störungsfreien Fortgang an unseren Programmen und
Veranstaltungen zu gewährleisten und unseren Anweisungen unmittelbar Folge
zu leisten. Bei wiederholt festgestelltem Verstoß gegen eine einmal erteilte
Anweisung sind wir berechtigt, den Kunden vorübergehend oder dauerhaft von
der entsprechenden Teilnahme auszuschließen. Unser Vergütungsanspruch
bleibt in diesen Fällen unberührt.
§ 9 Schutzrechte Dritter
Der Kunde gewährleistet, dass IMMO ANFRAGE überlassene Arbeitsmaterialien
(z.B. Fotos, Texte, Videos) frei von Rechten Dritter sind oder die für die Zwecke des
Hauptvertrags erforderlichen Genehmigungen vorliegen. Der Kunde stellt IMMO
ANFRAGE insoweit von jeglicher Inanspruchnahme Dritter frei.
§ 10 Nutzungsrechte
(1) Der Kunde erhält ausschließlich für die Dauer der Vertragslaufzeit ein einfaches
und nicht übertragbares Nutzungsrecht in Bezug auf die von IMMO ANFRAGE
erstellten und zur Verfügung gestellten Arbeits- und Leistungsergebnisse.
Leistungs- und Arbeitsergebnisse im Sinne des zugrunde liegenden Vertrags sind
alle Werk- bzw. Dienstleistungen oder Teile davon, die von IMMO ANFRAGE für
den Kunden erstellt wurden (z B alle Informationen, Dokumente, Auswertungen,
Videos, Fotos, im Rahmen der Auftragserfüllung erworbenes Knowhow,
Werbeanzeigen, Zeichnungen, Materialien, Pflichtenhefte, Programmentwürfe,
(elektronische) Dateien, Datensammlungen, Individualsoftware einschließlich
dazugehöriger Dokumentation, Handbücher und IT-Systeme in Form von
Quellcodes oder in sonstiger Form).
(2) Absatz 1 gilt ausschließlich unter dem Vorbehalt, dass der Kunde die IMMO
ANFRAGE nach dem Hauptvertrag zustehende Vergütung vollständig entrichtet
hat.
(3) Ist Ratenzahlung vereinbart, geht das nach Absatz 1 benannte Nutzungsrecht
vorbehaltlich anderslautender Individualvereinbarung erst mit vollständiger
Zahlung der letzten Rate an IMMO ANFRAGE über.
(4) Die Weitergabe der Arbeits- und Leistungsergebnisse an Dritte (auch
verbundene Unternehmen) wird ausgeschlossen. Gleiches gilt für eine
Bearbeitung nach § 23 UrhG.
(5) Die Weitergabe unserer Programminhalte an Dritte ist verboten und wird im
Fall des Verstoßes zivil- und strafrechtlich verfolgt werden. Dies gilt insbesondere
auch für Zugänge zu unseren Mitgliederplattformen. Vorbehaltlich
anderslautender Individualabrede besteht ein Nutzungsrecht ausschließlich für
unseren direkten Vertragspartner.
§ 11 Widerrufsrecht
Ein Widerrufsrecht für Unternehmer im Sinne des § 14 BGB und Kaufleute gemäß
Handelsgesetzbuch (HGB) besteht weder von Gesetzes wegen noch wird ein
solches von IMMO ANFRAGE anderweitig eingeräumt.
§ 12 Haftung
(1) IMMO ANFRAGE haftet auf Schadensersatz – gleich aus welchem Rechtsgrund
- nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet
IMMO ANFRAGE nur
a) für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
b) für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht
(Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags
überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner
regelmäßig vertraut und vertrauen darf); in diesem Fall ist die Haftung jedoch auf
den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.
(2) In den Grenzen nach Absatz 1 haftet IMMO ANFRAGE nicht für Daten- und
Programmverluste. Die Haftung für Datenverlust wird der Höhe nach auf den
typischen Wiederherstellungsaufwand beschränkt, der bei regelmäßiger und
Gefahr entsprechender Anfertigung von Sicherungskopien eingetreten wäre. Die
Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt ebenso stets unberührt wie die
für die Übernahme einer Garantie.
§ 13 Schlussbestimmungen
(1) Abweichungen von diesen AGB sind nur wirksam, wenn sie schriftlich
vereinbart wurden. Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem
Kunden einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben in
jedem Fall Vorrang vor diesen AGB. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist
ein schriftlicher Vertrag bzw. die schriftliche Bestätigung von IMMO ANFRAGE
maßgeblich.
(2) Das gesamte Vertragsverhältnis zwischen IMMO ANFRAGE und dem Kunden
unterliegt deutschem Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(3) Erfüllungsort ist der Sitz von IMMO ANFRAGE. Ausschließlicher
kaufmännischer Gerichtsstand ist der Sitz von IMMO ANFRAGE, derzeit
Nürtingen.
(4) Sollten eine oder mehrere Bestimmungen des Vertrags aus tatsächlichen oder
rechtlichen Gründen unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so wird
die Wirksamkeit der übrigen Vertragsbestimmungen hierdurch nicht berührt.
IMMO ANFRAGE und der Kunde sind verpflichtet, die unwirksame oder
undurchführbare Bestimmung durch eine wirksame Bestimmung zu ersetzen,
die dem wirtschaftlich Gewollten am nächsten kommt.
AGB Stand: 31.07.2022 © Vervielfältigung verboten